Förderrichtlinie "Energiewende und Klimaschutz" der Gemeinde Forstinning
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 18.11.2025 die Verlängerung der Förderrichtlinie "Energiewende und Klimaschutz" der Gemeinde Forstinning.
Die Richtlinie tritt mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft und ist vorerst bis zum 31.12.2028 gültig.
Die Gemeinde behält sich vor, die Laufzeit und den Inhalt der Förderung jederzeit zu ändern.
Ziel der Gemeinde Forstinning ist es weiterhin, die Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet anzuheben.
Als Sofortmaßnahme ist deshalb ein kommunales Förderprogramm mit einer gesamten Fördersumme von zunächst 40.000 € pro Jahr in Forstinning aufgelegt worden. Das Förderprogramm ist vorbehaltlich der Haushaltslage für vorerst 3 Jahre aufgelegt.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs der Förderanträge (Windhundprinzip).
Ein Antrag auf Förderung kann nur einmal je Maßnahme und/oder Antragsteller/in bewilligt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gefördert werden Stecker-Photovoltaikanlagen (sog. Balkonmodule), Photovoltaikanlagen (auf Dachflächen) und Batteriespeicher.
Die Förderhöhe ist insgesamt für alle Fördermaßnahmen auf 1.500 € innerhalb von drei Jahren je Antragssteller/in und/oder Objekt begrenzt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Förderrichtlinie vom 25.04.2023.
Förderrichtlinie vom 25.04.2023
Antragsformular - Förderung Erneuerbare Energien
Die Gemeinde Forstinning informiert hiermit, dass die Fördersumme für die kommunale Förderrichtlinie „Energiewende und Klimaschutz“ in Höhe von 40.000 € für das Jahr 2026 nunmehr ausgeschöpft ist. Für das Jahr 2026 können somit keine Förderanträge mehr bewilligt werden.
für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
die Gemeinde Forstinning - Bauverwaltung


