Bauleitplanung

Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, werden von den Gemeinden in einem im Baugesetzbuch im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt. Dieses Verfahren beinhaltet auch eine Beteiligung der Bürger.

Das Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung, Aufhebung oder Änderung von Bauleitplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 1 bis 4 b, 6 und 10 BauGB.

Neuaufstellung Flächennutzungsplan

Der Gemeinderat beschloss das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (sowie integrierten Landschaftsplan und Ortsentwicklungsplan) durchzuführen.

Hierzu fand am 23. September 2021 ein Bürger-Info-Abend statt. Die Inhalte des Vortrages können Sie hier einsehen.

Am 26.09.2022 hatten die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Forstinning die Möglichkeit, aktiv an der künftigen Entwicklung der Gemeinde und dem neuen Flächennutzungsplan mitzuarbeiten. Alle Interessierten, auch Jugendliche, waren herzlich ins Rupert-Mayer-Haus (Pfarrheim, Graf-Sempt-Straße 4) eingeladen. Dort konnten die Bürgerinnen und Bürger ihre eigenen Themen einbringen, gemeinsam Vorschläge erarbeiten und sich mit den Planern vom Planungsverband München austauschen. Das Protokoll zur 1. Bürgerwerkstatt können Sie hier einsehen.

Die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans muss immer gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern einer Gemeinde erfolgen, die wertvolle Informationen zu Themen wie Wohnen, Verkehr, Klima und Energie, Bildung und Freizeit aus erster Hand liefern können. Im Flächennutzungsplan stellt eine Gemeinde die voraussehbaren Nutzungen und Entwicklungen für die nächsten 15 Jahre dar.

Das Verfahren zur Flächennutzungsplan - Neuaufstellung ruht derzeit, da sich der Gemeinderat zur Erstellung eines geförderten vorgeschalteten „ISEK” (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) entschieden hat.