Denkmalschutz

Bodendenkmäler

Bei baulichen Maßnahmen ist bei dem notwendigen Erdaushub auf archäologische Funde besonders zu achten.

Die Humusabtragung muss innerhalb von Verdachtsflächen schonend und mit speziellem Gerät erfolgen. Eventuelle Funde sind dem Landesamt für Denkmalpflege oder dem Landratsamt Ebersberg anzuzeigen.

Bauvorhaben, die in einem Bereich, in dem Bodenfunde vermutet werden, errichtet werden sollen, erhalten spezielle Auflagen und Bedingungen.
Auf jeden Fall ist es ratsam, sich im Vorgriff über die Situation hinsichtlich Bodenfunden zu informieren und ggf. einen entsprechenden Zeitvorlauf einzuplanen.

Baudenkmäler

Der Erhalt von Denkmälern gehört zu einer wichtigen Aufgabe des Staates. Den nachfolgenden Generationen sollen charakteristische Bauwerke der vorangegangenen Epochen mit ihren Baustilen als Kulturgut erhalten bleiben.

Der Schutz von Gebäuden gilt dabei nicht nur den Prunkstücken wie Schlösser oder Kirchen, auch ein alter Ortskern mit mehreren charakteristischen Gebäuden kann unter Denkmalschutz gestellt werden (Ensemble).

Einzelne Bauernhäuser, Parkanlagen oder Bahnwärterhäuschen (technische Denkmäler) sind ebenso lebendige Abbilder der Vergangenheit.
Vereinzelt können auch nur bestimmte Bauteile eines Gebäudes unter Denkmalschutz gestellt werden, beispielsweise ein Dachstuhl, ein gemauertes Kellergewölbe, selbst ein Innungsschild, eine alte Türe oder auch nur der Türbeschlag. In der Regel steht ein Gebäude vollständig außen und innen unter Denkmalschutz.

Unsere historischen Kulturgüter liefern aussagekräftige Belege für die Entwicklung von Stadt und Land. Sie bestimmen ihren Charakter, tragen zur Unverwechselbarkeit bei und leisten Orientierungshilfen.

Bevor ein Objekt unter Denkmalschutz gestellt werden kann, wird es kritisch durch die Fachbehörden (Untere Denkmalschutzbehörde, Landesamt für Denkmalpflege) überprüft, auch der Eigentümer und die jeweilige Gemeinde werden angehört und können sich äußern.

Ist ein Gebäude unter Schutz gestellt, wird jede Reparaturmaßnahme und bauliche Veränderung erlaubnispflichtig, d.h. auch für eigentlich genehmigungsfreie Baumaßnahmen ist die Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.

Dabei handelt es sich um ein schriftliches Verfahren. Anträge hierfür sind im Landratsamt Ebersberg erhältlich. Die Unterlagen sind über die Gemeinde Forstinning einzureichen. Der schriftliche Bescheid wird vom Landratsamt Ebersberg als Unterer Denkmalschutzbehörde erteilt. Planungen an Baudenkmälern erfordern viel Fingerspitzengefühl. Das Landratsamt empfiehlt bereits im frühen Stadium einen auf diesem Gebiet erfahrenen Fachmann einzuschalten und Fragen mit dem Landratsamt abzuklären.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München hat in einer Liste (Denkmalliste) sämtliche historischen Gebäude, welche baugeschichtlich bedeutend sind, inventarisiert. Diese Liste ist ausschließlich im Internet unter www.blfd.bayern.de mit dem BayernViewer-Denkmal abrufbar.

Ein ehrenamtlich bestellter Kreisheimatpfleger unterstützt die Untere Denkmalschutzbehörde, archiviert  die Bilddokumente und betreibt darüber hinaus auch Öffentlichkeitsarbeit.

Landratsamt Ebersberg - Untere Denkmalschutzbehörde -

Eichthalstr. 5
85560 Ebersberg
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