Abfallwirtschaft in der Gemeinde Forstinning

Forstinning ist als Landkreisgemeinde dem "Ebersberger Weg" angeschlossen, der die Trennung und Wiederverwertung des Haus- und Sperrmülls zum Ziel hat. Die Zuständigkeit für die Müllbeseitigung liegt beim Landkreis Ebersberg, das Einsammeln und Befördern sowie die bürgernahe Verwaltungsaufgaben sind der Gemeinde übertragen.

Hier haben wir alle wichtigen Informationen zur Abfallwirtschaft für Sie zusammengestellt:

Stand: 2022

Seit 01.01.2007 Umstellung auf 14-tägige Abfuhr ohne Wertmarken!

Tonnengröße

Gebühr

14-tägige Abfuhr

80 Liter ohne Biotonne

182,16 EUR

80 Liter mit Biotonne

212,16 EUR

120 Liter ohne Biotonne

273,24 EUR

120 Liter mit Biotonne

303,24 EUR

Abfallsack

6,80 EUR

Bauschutt in haushaltsüblichen Mengen pro 10 Liter 0,50 EUR.

Problemmüll für Privathaushalte kostenlos.

Sperrmüllabgabe bei Fa. Ehgartner:

  • Abfall zur Verwertung unter 200 kg pauschal 54,00 EUR*, ab 200 kg 29,90 EUR* pro 100 kg
  • Holz gemischt unter 200 kg pauschal 17,00 EUR*, ab 200 kg 9,90 EUR* pro 100 kg
  • Holz imprägniert unter 200 kg pauschal 32,00 EUR*, ab 200 kg 16,80 EUR* pro 100 kg
  • reiner Bauschutt unter 400 kg pauschal 10,00 EUR*, ab 400 kg 2,50 EUR* pro 100 kg
  • reiner Rigips unter 200 kg pauschal 16,00 EUR*, ab 200 kg 7,90 EUR* pro 100 kg
  • Ytong unter 200 kg pauschal 16,00 EUR*, ab 200 kg 7,90 EUR* pro 100 kg

* jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 07:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:15 Uhr
Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15.15 Uhr

Sperrmüllanlieferung an der Deponie:
Trotz Schließung der Deponie "An der Schafweide" für die Ablagerung von unbehandeltem Restmüll können weiterhin sperriger Restmüll, Asbestmaterialien, Holz und Elektronikschrott kostenpflichtig angeliefert werden zu folgenden Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. von 8:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr.

Kosten für sperrigen Restmüll 1,70 EUR pro angef. 10 kg (Mindestgebühr 6 EUR)

Asbest 2,44 EUR pro angefangene 10 kg (Mindestgebühr 6 EUR)

Künstliche Mineralfaser 4,25 EUR pro angef. 10 kg (Mindestgebühr 14 EUR)

Holz 1,48 EUR pro angef. 10 kg (Mindestgebühr 4,65 EUR)

Folien 1,45 EUR pro angef. 10 kg (Mindestgebühr 4,55 EUR)

Big Bag groß (260x125x30 cm) 9,00 EUR/Stück, Big Bag klein (90x90x110 cm) 6,00 EUR/Stück, Big Bag KMF (150x200 cm) 3,00 EUR/Stück

Sonderabfall aus Gewerbebetrieben: Auskunft beim Landratsamt, Telefon 08092 / 823 - 193

Elektronikschrott: Kostenlose Selbstanlieferung zum Wertstoffhof Forstinning

  1. Mehrwegflaschen gibt es für fast alle Getränke. Ob Sie Mineralwasser, Saft, Cola, Bier oder Milch kaufen, es fallen maximal ein paar Kronkorken als Abfall an.
  2. Einkaufstasche statt Plastiktüten! Nehmen Sie zum Einkauf nicht nur den Geldbeutel, sondern auch Stoffbeutel oder einen Korb mit.
  3. Farben und Lacke werden oft in zu großen Gebinden gekauft. Rechnen Sie vorher nach, wie viel Sie wirklich brauchen. Der Fachhandel geht genau auf Ihre Wünsche ein.
  4. Obst und Gemüse frisch verpackt statt konserviert. Kunststoffschalen oder eingeschweißt in Plastikfolien sollte man vermeiden.
  5. Miniportionsverpackungen mehr Hülle als Fülle. Greifen Sie möglichst zu Großpackungen.
  6. Mahlzeiten in Alu und Plastik oder Styropor mit nach Hause oder zum Arbeitsplatz zu nehmen, endet meistens mit einem Berg Abfall. Hier empfehlen sich Mehrweggefäße.
  7. Ex und Hopp Feuerzeuge, Einmalkugelschreiber und -filzstifte, Einmalrasierer und Einmalkameras lassen sich durch langlebige und wiederbefüllbare Produkte ersetzen.
  8. Körperpflege und Reinigungsmittel gibt es auch in Nachfüllpackungen! Spraydosen lassen sich in jedem Fall durch andere Produkte ersetzen.
  9. Batterien vermeiden. Aufladbare Akkus und solarbetriebene Geräte sind besser.
  10. Problemabfälle kann man vermeiden, indem man Schmierseife, Scheuerpulver und Essig zum Saubermachen verwendet.

Generell regionale Produkte bevorzugen!

1. Restmülltonnen:
Zugelassen sind Restmülltonnen = Normtonnen mit einem Fassungsvermögen von 80 l und 120 l. Sie sind von den Grundstückseigentümern selbst zu beschaffen (z.B. in einem Baumarkt oder beim örtlichen Abfuhrunternehmen).

In die Restmülltonnen darf nur der Restmüll gegeben werden, keine Wertstoffe!

2. Komposttonne (Grüne Tonne):
Für pflanzliche kompostierbare Abfälle wird von der Gemeindeverwaltung eine grüne Tonne (Kompost-Tonne) bereitgestellt, wenn diese Abfälle nicht im eigenen Garten verwertet werden können oder auch zusätzlich dazu.

3. Abfallsäcke:
Fällt vorübergehend so viel Restmüll an, dass er in der Restmülltonne nicht vollständig untergebracht werden kann, so ist der weitere Restmüll in Abfallsäcken neben den zugelassenen Abfallbehältnissen zur Abholung bereitzustellen. Abfallsäcke können im Rathaus, Zimmer Nr. 2, erworben werden.

Leerung
Die Tonnen werden am Montag entleert: in der einen Woche die Restmülltonne, und die grüne Tonne in der anderen Woche. Die Leerungstage werden im Abfallkalender veröffentlicht, dieser liegt dem Informationsblatt der Gemeinde bei.

Die Abfallbehältnisse sind am Abholtag an einer für das Sammelfahrzeug erreichbaren Stelle so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können; nach der Leerung sind sie unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standort zurückzubringen. Fahrzeuge und Fußgänger dürfen durch die Aufstellung nicht behindert oder gefährdet werden.

Um die Umwelt zu entlasten und um die Müllgebühren so gering wie möglich zu halten, verpflichtet die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ebersberg jeden Bürger zur Mülltrennung!

In die Restmülltonnen darf nur der Restmüll gegeben werden, keine Wertstoffe!

Gartenabfälle
Zweimal jährlich werden am Straßenrand bereitgestellte Gartenabfälle (z.B. aus Baumschnitt, Heckenschnitt) ohne Zusatzkosten abgefahren. Die Termine werden im Informationsblatt der Gemeinde bekanntgegeben.

Papiersammlung
Die Fußballjugend des VfB Forstinning sammelt in Forstinning, Schwaberwegen, Moos und Aitersteinering jeden 3. Samstag im Monat Altpapier.

Es wird gebeten, das Altpapier am Straßenrand gebündelt bereitzustellen.

Asbest zählt aufgrund seiner feinen, für das Auge unsichtbaren lungengängigen Faserstruktur zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen. Eine Freisetzung des Feinstaubes ist daher unbedingt zu vermeiden!

Formalitäten
Für die gewerbliche Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung ist ggf. ein Nachweis erforderlich.
Nähere Informationen hierzu bei der Gewerbe-Abfallberatung des Landratsamtes Ebersberg, Telefon 08092 / 823 - 193.

Weitere Auskünfte
Landratsamt Ebersberg, Staatliches Abfallrecht (Sachgebiet 44):
Altlasten: Telefon 08092 823 - 183
Transportgenehmigung: Telefon 08092 823 - 186

Landratsamt Ebersberg - Kommunale Abfallwirtschaft -
Eichthalstr. 5, 85560 Ebersberg
Ansprechpartner:
Werner Hoetzel
Telefon 08092 823 - 244
E-Mail werner.hoetzel(@)lra-ebe.bayern.de
zuständig für Haushaltsabfall und Kompost

Ulrike Weggel
Telefon 08092 823 - 193
E-Mail ulrike.weggel(@)lra-ebe.bayern.de
zuständig für Gewerbeabfall


Bodenaushub und Bauschutt
Mineralisches Material, das ohne Vorbehandlung verfüllt werden kann, da es keine umweltgefährdenden Auswirkungen hat:

  1. Bodenaushub, unbelastet, z.B. Kies, Sand, Rotlage, Lehm, Natursteine (ohne Humus)
  2. Bauschutt, nicht verunreinigt, sortiert, z.B. Mörtel-, Beton- und Mauerwerksbrocken, Ziegel, Steingut, Zement (abgebunden)

Entsorgung:
Ablagerung in dafür zugelassenen Kiesgruben (Adressenliste im Faltblatt des Landratsamtes Ebersberg, in der Gemeinde erhältlich) oder für unbelasteten Bodenaushub (oben 1.): Wiederverwendung z. B. vor Ort, für Bauschutt (oben 2.): Recyclinganlagen
Für Bauschutt in haushaltsüblichen Mengen steht im Wertstoffhof der Gemeinde Forstinning ein Container zur Verfügung (s.a. Preise).

Achtung:

  • kein schadstoffhaltiges Material
  • kein Asbest und kein Ytong
  • kein Straßenaufbruch
  • kein Baustoff mit organischem Material (z.B. Rigibs)
  • keine künstlichen Mineralfaserabfälle (z.B. Glas-, Stein-, Schlackenwollen und Keramikfasern)

Es handelt sich um keine abschließende Auflistung!

Aus wasserwirtschaftlichen Gründen ist auf eine strickte Einhaltung der Sortierkriterien zu achten!


Baustellenmischabfälle
Diese bestehen überwiegend aus mineralischem Material, sind jedoch mit Altstoffen wie z.B. Holz, Metallen, Baufolien, Kartonagen, Beton- und Mauerwerksbrocken mit Anhaftungen, usw. vermischt
Entsorgung:
Baustellenmischabfälle müssen einer Sortierung in entsprechenden Anlagen unterzogen werden.
Baustellenabfall-Sortieranlage im Landkreis Ebersberg: Firma Ehgartner
Folgende Stoffe dürfen nicht in den Baustellenmischabfall-Container:

  • Baustellenrestmüll
  • Sonderabfälle
  • Asbestabfälle
  • schafstoffhaltiges Material


Baustellenrestmüll
Dieser setzt sich zusammen aus Material, das nicht mehr verwertet werden kann: z.B. Kehricht, Zigarettenkippen, Dichtungsmaterialien, Gipsplatten, Dispersionsfarben, Flachglas (Kleinmengen), Schleifpapier, Dachpappe, etc.
Entsorgung:
Entsorgungszentrum "An der Schafweide"


Sonderabfälle
Diese müssen aufgrund ihres Schadstoffgehaltes getrennt erfasst und in speziellen Beseitigungs- bzw. Verwertungsanlagen gesondert entsorgt werden.
Als besonders überwachungsbedürftige Abfälle gelten z.B. Holzschutz- und Lösungsmittel, (nicht ausgehärtete) Lacke, Spraydosen mit Füllresten, Leuchtstofflampen, etc.
Entsorgung:
Gesamtmengen bis zu 2.000 kg pro Jahr: Problemmüllzwischenlager am Entsorgungszentrum "An der Schafweide"
Sonderabfälle können auch direkt über die GSB-Sonderabfall-Entsorgung in Bayern GmbH (GSB-SEF) entsorgt werden.
Verschiedene Firmen (Adressenliste im Landratsamt und in der Gemeinde erhältlich) bieten den Transport von Sonderabfällen zur GSB-SEF an.


Asbest
Asbest zählt aufgrund seiner feinen, für das Auge unsichtbaren lungengängigen Faserstruktur zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen. Eine Freisetzung des Feinstaubes ist daher unbedingt zu vermeiden!

Verantwortlichkeit für ordnungsgemäße Abfallentsorgung
Die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung an der Baustelle sollte rechtzeitig vor Baubeginn geregelt werden. Nach dem Gesetz liegt diese Verantwortung beim Abfallerzeuger und damit in der Regel beim Bauherrn. In der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ebersberg sind die erforderliche Abfalltrennung, die Anschluss- und Überlassungspflichten etc. genau geregelt.

Kosteneinsparung
Es ist günstig, bereits bei der Auftragserteilung festzulegen, dass jeder Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung selbst zuständig ist. Alle am Bau Beteiligten sollten über Abfalltrennung und richtige Abfallentsorgung informiert sein. Denn nicht ordnungsgemäße Entsorgung kann teuer werden, z.B. durch erforderliche Nachsortierung, Bußgeldverfahren, etc.

Grundsätzlich gilt: Die sortenreine Erfassung ist preisgünstiger als eine nachträgliche Sortierung.
Kosten lassen sich zudem sparen, wenn die Möglichkeiten der kostenlosen Rücknahmesysteme für Verpackungen genutzt werden:
Transport- und Umverpackungen: Interseroh Süd GmbH
Verkaufsverpackungen: direkt zu den Wertstoffinseln oder zum Wertstoffhof


Altlasten
Mit Öl, sonstigen Schadstoffen oder Altmüll verunreinigtes Bodenmaterial darf auf keinen Fall in Kiesgruben verbracht werden. Bei Verdacht bzw. bei Auftreten von Altlasten sind zum Schutz von Mensch und Natur besondere Maßnahmen erforderlich.

Zuständig bezüglich des weiteren Vorgehens: Landratsamt Ebersberg, Telefon 08092 / 823 - 183

Entsorgung von Elektroschrott

Was ist Elektronikschrott?

Grundsätzlich zählen dazu alle elektrisch betriebenen Geräte:
Kühlschrank, Waschmaschine, Elektroherd, Mikrowelle, Stereoanlage, Fernseher, Heimcomputer.

Als Elektrokleingeräte werden bezeichnet:
Bohrmaschine, Rasierapparat, Haarfön, Nähmaschine, Staubsauger, entsprechendes Spielzeug, usw.

Computerteile:
Kommunikationsmittel wie z.B. PC-Rechner, Drucker, Scanner, Faxgerät.

Achtung:
Nachtspeicheröfen müssen durch Spezialfirmen entsorgt werden, da sie Asbest und Chromat enthalten können. Informationen über die Entsorgungsmöglichkeiten können bei der Abfallberatung des Landratsamtes erfragt werden.

Warum wird Elektronikschrott getrennt erfasst?
Alte und defekte Elektrogeräte können umweltbelastende Bestandteile wie Schwermetalle aller Art, ozonschädigende Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe, PCB-haltige Kondensatoren usw. enthalten. Die getrennte Erfassung und Entsorgung von Kühlgeräten verhindert u.a. eine weitere Schädigung der Ozonschicht.
Grundsätzlich vermindert die spezielle Entsorgung von Elektronikschrott den Schadstoffeintrag auf die Deponie und dient damit nicht zuletzt auch der Kostenreduzierung.
Im Elektronikschrott sind aber auch Wertstoffe enthalten, die dadurch dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt werden können.

Was passiert mit den Altgeräten?
Die Geräte werden von Spezialfirmen zerlegt, nach Materialien sortiert und Metalle, Glas und Kunststoffe soweit möglich verwertet. Die schadstoffhaltigen Bestandteile werden als Sonderabfall entsorgt. Bei Kühlgeräten werden die im Kältekreislauf und in der Isolierung enthaltenen FCKW (Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe) erfasst und ordnungsgemäß entsorgt.

Wie funktioniert der Abholservice?
Die Geräte werden wie bisher am Grundstück abgeholt. Eine persönliche Anwesenheit bei der Abholung ist erforderlich.

Die defekten Elektrogeräte können auf verschiedene Weise bei der Firma Remondis Chiemgau GmbH zur Abholung angemeldet werden.

Für pflanzliche kompostierbare Abfälle wird von der Gemeindeverwaltung eine grüne Tonne (Kompost-Tonne) bereitgestellt.

Kompostierbare Abfälle:

  • Küchenabfälle
  • Gartenabfälle
  • Sonstiges

Obst- und Gemüsereste, Zitrusfrüchte-Schalen (ohne Netze), Kartoffelschalen, Teebeutel, Kaffee-Filtertüten, Brot, Backwaren, Milchprodukte, Essensreste (roh und gekocht), Eier- und Nussschalen, Gras, Laub, Unkräuter, Planzenreste, Baum- und Strauchschnitt, Blumenerde (ohne Steine), Blumenabfälle, Topfpflanzen (ohne Topf), Blumensträuße, Papiertaschentücher, Papierservietten, Haushaltstücher, zerknülltes Zeitungspapier gegen Feuchtigkeit

Das darf NICHT in die Komposttonne:
Plastik / Kunststoffe – auch keine „kompostierbaren“ Bioplastikbeutel, Windeln & Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Asche, Zigarettenkippen, mineralische Einstreu, Kot, Tierkadaver, Fisch-, Fleisch- & Geflügelreste, behandeltes Holz, Dosen, Metalle, Batterien

10 Tipps für die richtige Handhabung der Komposttonne

Probleme mit der Komposttonne? 10 Tipps für die richtige Handhabung.

  1. Keine Störstoffe einwerfen
  2. Tonne nicht in die Sonne stellen
  3. Deckel stets schließen
  4. Grasschnitt anwelken lassen
  5. Küchenabfälle einwickeln
  6. Schmutzpapiere dazugeben
  7. Keine Flüssigkeiten einfüllen
  8. Tonnenboden mit Zeitungspapier auslegen
  9. Keine Desinfektionsmittel und Gifte einfüllen
  10. Tonne gelegentlich mit Wasser reinigen

Handhabung der Komposttonne in den Sommermonaten:

  • Kühlen, schattigen Standort wählen
  • Nach jeder Leerung mit Wasser reinigen
  • Keine Desinfektionsmittel oder Gifte einsetzen
  • Deckel der Komposttonne gut verschlossen halten
  • Organische Abfälle in Zeitung oder Haushaltspapier wickeln (dadurch wird Feuchtigkeit entzogen)
  • Grasschnitt vor Eingabe in die grüne Tonne antrocknen lassen
  • Trockene Gartenabfälle zugeben
  • Ggf. Gesteinsmehl "Bio-Lit" gegen Maden verwenden; es ist erhältlich im Garten- und Agrarhandel. Das Gesteinsmehl sollte in kleinen Mengen dem Bioabfall zugegeben werden.

Bei falscher Handhabung nützt auch wöchentliche Abfuhr nicht viel; Maden können innerhalb von 3 Tagen entstehen.

Die Firma Heinz Entsorgung GmbH & Co KG stellt ab sofort einen Container für Nichtverpackungs-Kunststoffe (Hartkunststoffe) am Wertstoffhof zur Verfügung. Welche Kunststoffe dort entsorgt werden können, finden Sie in der Übersicht.

Sonderabfall aus Gewerbebetrieben

Sonderabfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, die wegen ihres Schadstoffgehaltes getrennt zu entsorgen sind, können jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 12:30 bis 15:00 Uhr am Entsorgungszentrum "An der Schafweide" in Ebersberg abgegeben werden.

Was versteht man unter Sperrmüll?
Sperrmüll sind Gegenstände, die wegen ihrer Größe in der Hausmülltonne keinen Platz haben.

Sperrmüll kann aus verschiedenen Stoffen bestehen, z. B. Holz, Alteisen, Restmüll etc. Diese Stoffe müssen an den Wertstoffhöfen getrennt abgegeben werden, damit möglichst viel einer Verwertung zugeführt werden kann.

Bei der Sperrmüllabholung werden die Gegenstände dann von der beauftragten Firma nach Stoffarten getrennt und einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zugeführt.

Was ist kein Sperrmüll und muss separat entsorgt werden?

  • Altreifen (zurück zum Reifenhändler)
  • Altautos oder Autoteile
  • Bauschutt, Fensterglas
  • asbesthaltige Materialien (z.B. Eternit)
  • Nachtspeicheröfen
  • Verpackungen (Kartons, Glas, Kunststoffe, Dosen)
  • Gartenabfälle
  • Problemabfälle
  • Elektronikschrott
  • Gewerbeabfälle

Welche Möglichkeiten der Entsorgung von Sperrmüll gibt es?
Sperrmüll kann sowohl bei der Fa. Ehgartner als auch am Entsorgungszentrum "An der Schafweide" zu den jeweiligen Öffnungszeiten kostenpflichtig abgegeben werden.

Wie funktioniert der Sperrmüll-Abholservice?
Der Auftrag kann direkt zur Abholung bei der Fa. Ehgartner angemeldet werden.
Der Auftrag kann per Fax oder E-Mail erteilt werden, jedoch muss genau angegeben werden, welche Gegenstände (Art und Anzahl) abgeholt werden sollen.
Firma Ehgartner teilt dann den Abholtermin telefonisch oder per E-Mail mit. Die Abholung wird spätestens 2 Wochen nach Eingang des Auftrages stattfinden.

Sollte der Termin vom Auftraggeber nicht eingehalten werden können, ist mindestens einen Tag vorher abzusagen, da ansonsten die Abholpauschale in Rechnung gestellt werden muss.

Was ist am Abholtag zu beachten?
Der Sperrmüll muss zum mitgeteilten Termin ebenerdig bereitgestellt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden von der beauftragten Firma für die Tragehilfe innerhalb des Hauses zusätzliche Kosten berechnet.

Bei der Abholung muss der Auftraggeber oder eine von ihm bestellte Person anwesend sein, um die Abholung zu quittieren und die anfallenden Kosten bar zu begleichen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass keine fremden Gegenstände dazugestellt werden, die dann ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

Was kostet die Sperrmüllabholung?
Die Kosten sind direkt an die beauftragte Firma bei der Abholung bar zu bezahlen. Die Abholpauschale für die Anfahrt staffelt sich, je nach Beauftragung, wie folgt: nur dienstags 47,00 EUR.

Zusätzlich fallen nachfolgende Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten an: 0,23 EUR/Kg

Dieser Preis gilt für die Abholung sämtlicher Materialien, egal ob der Sperrmüll aus Holz, Alteisen oder anderen Materialien besteht.

Sollte der Sperrmüll nicht ebenerdig bereitgestellt werden können, kann von der Fa. Ehgartner eine Tragehilfe innerhalb des Hauses in Anspruch genommen werden. Dafür werden zusätzlich 11,30 EUR für jede angefangene Viertelstunde und 2 Personen berechnet.

In den oben aufgeführten Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

Welche Alternativen gibt es zur Sperrmüllentsorgung?

Bei größeren Mengen, wie z.B. bei Entrümpelungen können Container verschiedener Firmen angefordert werden (Adressen beim Landratsamt nachzufragen)

  • Flohmarkt für noch brauchbare Gegenstände
  • Weitergabe an gemeinnützige Einrichtungen

Wer steht für weitere Fragen zur Verfügung?

Für weitere Fragen zur Abfallentsorgung steht das Abfallberaterteam im Landratsamt Ebersberg - Kommunale Abfallwirtschaft - gerne zur Verfügung:

Als Wertstoffe werden gesammelt (Bringsystem):

im Wertstoffhof (Bauhof) der Gemeinde

  • Altkleider
/Altschuhe
  • Alteisen/Metalle

  • Batterien
  • Bauschutt (in kleinen Mengen)

  • CD´s
  • Elektronikschrott (= Haushaltskleingeräte)

  • Glas (weiß, braun, grün)

  • Kartonagen 

  • Kork
  • Leuchtstoffröhren
  • Papier 

  • Pflanzliche Abfälle 

  • Styropor 

  • Tonerkartuschen
  • Wachs
  • Weißblech

im Gemischcontainer des Wertstoffhofes:

  • Becher
  • Flaschen
  • Tüten
  • Folien
  • Alufolien
  • Aludosen
  • Deckel von Joghurt-, Quark- und Sahnebechern
  • Kaffeetüten
  • Safttüten
  • Butterpapier
  • Getränke- und Milchkartons
  • Beutel für Fertigsuppen
  • Blister
  • Tablettendurchdrückpack

im Container vor dem Wertstoffhof:

Glas, Weißblech, Kunststoffe, Aluminium, Verbundstoffe, Papier, Nichtverpackungs-Kunststoffe (Hartkunststoffe)