Landtags- und Bezirkswahl 2018

Am Sonntag, den 14.10.2018 findet in Bayern die Landtags- und Bezirkswahl statt.

Der bayerische Landtag umfasst 180 Abgeordnete. Sie werden in den Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt:

  • 91 Abgeordnete werden in den Stimmkreisen direkt gewählt
  • 89 Abgeordnete werden aus den Wahlkreislisten gewählt

Die Zahl der Abgeordneten kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.

Der Freistaat Bayern ist außerdem in 7 Regierungsbezirke untergliedert.

Die Bezirke schaffen und erhalten öffentliche Einrichtungen für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bevölkerung.

Die Bezirkswahlen werden grundsätzlich gleichzeitig mit den Landtagswahlen durchgeführt. Es sind so viele Bezirksräte zu wählen, wie Landtagsabgeordnete auf den jeweiligen Bezirk treffen.

Für beide Wahlen gelten im Prinzip die gleichen Wahlgrundsätze.

  • Jeder Wähler hat zwei Stimmen.
  • Mit der Erststimme wird ein Bewerber in einem Stimmkreis gewählt (Stimmkreisabgeordneter), der sog. "Direktkandidat".
  • Mit der Zweitstimme wird ein Listenabgeordneter des Wahlkreises gewählt.
  • Der Wähler kann seine Stimme aber auch nur einer bestimmten Partei (Wahlvorschlag) geben. In diesem Fall verzichtet er auf die Möglichkeit, Einfluss auf die von der Partei vorgegebene Reihenfolge der Kandidaten zu nehmen.
  • Die Stimmabgabe muss persönlich und geheim erfolgen.

Lediglich bei der Bezirkswahl entfällt die sog. Sperrklausel. Außerdem werden die Sitze bei der Bezirkswahl nach dem Berechnungsverfahren "Sainte-Lague/Scherpers" zugeteilt.

Sobald die Stimmkreisbewerber (Erststimme) für den Wahlkreis Oberbayern und für die Wahlkreisbewerber (Zweitstimme) zugelassen sind, finden Sie diese unter: www.wahlen.bayern.de/landtagswahlen/

Wahlberechtigte in Bayern zur Landtagswahl:    ca. 9,5 Millionen

In Forstinning sind ca. 2.700 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

Das sind

  • alle Deutschen,
  • die am Wahltag (14.10. 2018) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen oder sich sonst in Bayern gewöhnlich (nicht nur vorübergehend) aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Sein Wahlrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Jeder Wahlberechtigte erhält bis 23.09.2018 eine Wahlbenachrichtigung.

Sollten Sie bis dahin noch keine Benachrichtigung erhalten haben, können Sie sich telefonisch unter 08121/9309-14 oder -15 und am Wahlsonntag ab 08:00 Uhr unter 08121/48430 erkundigen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und wo sich Ihr Abstimmungsraum befindet.

Wer sich zwischen 03.09. und dem 23.09. 2018 in Forstinning mit Hauptwohnsitz anmeldet, kann auf Antrag bis 23.09, in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Das Wählerverzeichnis wird von 24.09.2018 bis 28.09.2018 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 02 und 03 für alle Wahlberechtigten zur Einsicht bereitgehalten.

Wer im Wählerverzeichnis nicht eingetragen ist, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will sein Stimmrecht nicht ausüben zu können.

Dies kann persönlich oder schriftlich im Rathaus, Zimmer 02 und 03 erfolgen.

Die Einspruchsfrist endet am Freitag, den 28.09.2018, 12:00 Uhr

Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Es wurden 3 allgemeine Wahlbezirke für die Urnenwahl und 2 Wahlbezirke für die Briefwahl gebildet.

Die Wahlbezirke 001 – 003 sowie die Briefwahlvorstände und die Gemeindewahlleitung sind in der Georg-Kerschensteiner-Grundschule, Aicher Str. 1, untergebracht und barrierefrei zu erreichen.

Die Abstimmung dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr

Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen und dem Wahlvorstand seine Arbeit zu erleichtern, bitten wir Sie, Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und unbedingt Ihren Pass oder Personalausweis zur Abstimmung mitzubringen.

Eine stimmberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten. Der Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

Wer Briefwahlunterlagen für nahe Familienangehörige in Empfang nehmen will, muss eine schriftliche Vollmacht nachweisen.

Nachfolgend können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 14.10.2018 online beantragen.

Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können jedoch nur bis Freitag, den 12.10.2017, 15:00 Uhr bei der Gemeinde Forstinning, Mühldorfer Str. 4, Zimmer 02 und 03, schriftlich oder persönlich, nicht aber telefonisch beantragt werden.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn ohne Verschulden die Antrags- oder Einspruchsfrist versäumt wurde, können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch am Wahltag, bis 15:00 Uhr beantragt werden. In diesem Falle wenden Sie sich bitte an die Wahlleitung in der Georg-Kerschensteiner-Grundschule, Aicher Str. 1, Tel. 08121/48430.

Der Briefwähler sollte darauf achten, dass sein Wahlbrief so rechtzeitig an die Gemeinde Forstinning zurückgesandt wird, dass dieser spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Er kann auch in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen oder persönlich angegeben werden.

Nach Schließung der Wahllokale, um 18.00 Uhr, wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Da die Ergebnisermittlung öffentlich ist, hat jedermann Zutritt zu den Wahllokalen, soweit dadurch der Ablauf nicht gestört wird.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Schubert oder Frau Fürfanger, Tel. 08121/9309-14 oder -15, gerne zur Verfügung.