Kommunalwahl 2026
Die Kommunalwahlen in Bayern finden am Sonntag, 8. März 2026, statt. Bei der Wahl sind die Bürger/innen aufgerufen, den Bürgermeister und die 16 Mitglieder des Gemeinderats zu wählen.
Probestimmzettel
Nutzen Sie unser Online-Tool, um das Verfahren ganz in Ruhe zu testen. Der Probestimmzettel bildet die Struktur der echten Wahl ab und hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden.
- Interaktive Hilfe: Das System zeigt sofort an, wenn eine Stimme ungültig wäre oder das Kontingent überschritten wurde.
- Überall verfügbar: Bequem von zu Hause am PC oder unterwegs per Smartphone üben.
- Anonym & Sicher: Es werden keine Abstimmungen gespeichert und keine Stimmen gezählt.
- Anzahl der Stimmen für die Gemeinderatswahl: Sie haben jeweils so viele Stimmen, wie Sitze im Gemeinderat. Sie haben 16 Stimmen zu vergeben.
Online-Tool (Probestimmzettel)
Informationen zur Kommunalwahl in Bayern: Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Ablauf unter:
Kommunalwahlen in Bayern – Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Mandaten: StMI
Informationen zur Kommunalwahl im Landkreis Ebersberg:
Sonderseite zur Kommunalwahl 2026
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Kommunalwahlen in Bayern – Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Mandaten: StMI
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In Forstinning werden 2 allgemeine Wahlbezirke für die Urnenwahl und 3 Wahlbezirke für die Briefwahl gebildet.
Die Wahlbezirke 0001 + 0002 sowie die Briefwahlvorstände und die Gemeindewahlleitung sind in der Georg-Kerschensteiner-Grundschule, Aicher Str. 1, untergebracht und barrierefrei zu erreichen.
Die Abstimmung dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen und dem Wahlvorstand seine Arbeit zu erleichtern, bitten wir Sie, Ihre Wahlbenachrichtigung und unbedingt Ihren Pass oder Personalausweis zur Abstimmung mitzubringen.
In den nächsten Tagen erhalten die Stimmberechtigten nun die Wahlbenachrichtigung. Wer durch Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, kann die Briefwahlunterlagen über den auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben aufgedruckten verschlüsselten QR-Code beantragen.
Die Briefwahlunterlagen können auch – unter Nutzung des Antrags auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens – schriftlich oder persönlich beantragt werden. Außerdem ist die Beantragung auch wieder online möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nach den wahlrechtlichen Bestimmungen nicht möglich.
Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als die Meldeadresse übersandt werden sollen, muss diese abweichende Versandanschrift bei der jeweils gewählten Antragstellungsmöglichkeit gesondert angegeben werden.
Die Anträge können wie bei den bisherigen Wahlen auch persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus Forstinning, Mühldorfer Straße 4, gestellt werden. Die Unterlagen werden dann persönlich an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller ausgegeben.
Der Versand der Unterlagen beginnt nach den gesetzlichen Bestimmungen frühestens am Montag, 16. Februar 2026. In den Ausgabestellen ist ab dann auch die Möglichkeit eingerichtet, die Briefwahl an Ort und Stelle unter Wahrung des Abstimmungsgeheimnisses auszuüben.
Letzte Möglichkeit auf einen Briefwahlantrag ist am Freitag, den 6. März 2026 bis 15 Uhr. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr dem Wahlamt der Gemeinde Forstinning zugegangen sein, damit sie bei der Auszählung Berücksichtigung finden.
Nach Schließung der Wahllokale, um 18.00 Uhr, wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Da die Ergebnisermittlung öffentlich ist, hat jedermann Zutritt zu den Wahllokalen, soweit dadurch der Ablauf nicht gestört wird.
Das Wahlergebnis können Sie zeitnah nach der Auszählung hier einsehen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Kollmann oder Frau Bettermann, Tel. 08121/9309-14 oder -15, gerne zur Verfügung.
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin bzw. des ersten Bürgermeisters
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats + AnlagenBekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge Kreistag - Anlage 14 Teil 1
Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge Kreistag - Anlage 14 Teil 2
Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge Landrat - Anlage 15
