Europawahl 2024
Am Sonntag, den 09.06.2024 sind etwa 66 Millionen Wahlberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland aufgerufen, ihre Abgeordneten für das Europäische Parlament zu wählen.
Das Europäische Parlament hat derzeit 748 Mitglieder. Die Anzahl der Mitglieder kann sich jedoch ändern, da sie proportional zur Bevölkerung der Mitgliedstaaten ist und alle fünf Jahre neu berechnet wird.
Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete.
Das europäische Parlament hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Gesetzgebung - z.B. Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften
- Kontrolle - z.B. Demokratische Kontrolle aller EU-Organe
- Haushalt - Aufstellung des Haushaltsplans der EU
Europawahl 2024 - Informationen zur Wahl des Europäischen Parlaments 2024
In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von Ihnen festgelegten Modalitäten zulassen. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.
Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.
Wahlberechtigte in Deutschland: 66 Millionen
In Forstinning sind ca. 2.800 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen
- die am Wahltag (09.06.2024) das 16. Lebensjahr (Absenkung des Wahlalters) vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten (09.03.2024) in Forstinning mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Unionsbürger/Unionsbürgerinnen
Bei der Europawahl dürfen ab diesem Mindestalter nicht nur Deutsche, sondern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland gemeldet sind, wählen.
Unionsbürger müssen bis spätestens Sonntag, den 19.05.2024 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie bereits im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.
Das Europawahlrecht schreibt ausdrücklich vor, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf. Selbst für das Europaparlament kandidieren kann man ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (passives Wahlalter).
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Das Antragsformular können Sie als PDF-Datei unter dem folgenden Link herunterladen.
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
Im Ausland lebende Deutsche
Im Ausland lebende Deutsche müssen sich im Wählerverzeichnis, der jeweiligen Gemeinde des EU-Mitgliedstaates, in dem sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind oder der letzten deutschen Gemeinde bei der sie gemeldet waren, eintragen lassen.
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Es wurden 2 allgemeine Wahlbezirke für die Urnenwahl und 3 Wahlbezirke für die Briefwahl gebildet.
Die Wahlbezirke sowie die Briefwahlvorstände und die Gemeindewahlleitung sind in der Georg-Kerschensteiner-Grundschule, Aicher Str. 1 in Forstinning untergebracht und barrierefrei zu erreichen.
Die Abstimmung dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr
Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen und dem Wahlvorstand seine Arbeit zu erleichtern, bitten wir Sie, Ihre Wahlbenachrichtigungen und unbedingt Ihren Pass oder Personalausweis zur Abstimmung mitzubringen.
Eine stimmberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten. Der Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens.
Wer Briefwahlunterlagen für nahe Familienangehörige in Empfang nehmen will, muss eine schriftliche Vollmacht (mit Ausweiskopie) mitbringen.
Ab sofort können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 09.06.2024 auch online beantragen
Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können jedoch nur bis Freitag, den 07.06.2024 (18:00 Uhr) bei der Gemeinde Forstinning, Mühldorfer Str. 4, Zimmer 02 und 03, schriftlich oder persönlich, nicht aber telefonisch, beantragt/abgeholt werden.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn ohne Verschulden die Antrags- oder Einspruchsfrist versäumt wurde, können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch am Wahltag, bis 15:00 Uhr beantragt werden. In diesem Falle wenden Sie sich bitte an die Wahlleitung in der Georg-Kerschensteiner-Grundschule, Aicher Str. 1 in Forstinning, Tel 08121/48430.
Der Briefwähler sollte darauf achten, dass sein Wahlbrief so rechtzeitig an die Gemeinde Forstinning zurückgesandt wird, dass dieser spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Er kann auch in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen oder persönlich abgegeben werden.
Nach Schließung der Wahllokale, um 18:00 Uhr, wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Da die Ergebnisermittlung öffentlich ist, hat Jedermann Zutritt zu den Wahllokalen, soweit dadurch der Ablauf nicht gestört wird.
Das Wahlergebnis können Sie zeitnah nach der Auszählung hier einsehen
Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Kollmann oder Frau Bettermann, Tel. 08121/9309-14 oder -15, gerne zur Verfügung.