Bundestagswahl 2021

Am Sonntag, den 26.09.2021 sind etwa 60,4 Millionen Wahlberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland zum 20. Mal und im wiedervereinigten Deutschland bereits zum 9. Mal aufgerufen, ihre Abgeordneten für den Deutschen Bundestag zu bestimmen.

Es sind 598 Mandate in 299 Einzelwahlkreisen zu vergeben.

Der Deutsche Bundestag besteht in der Regel aus 598 Abgeordneten. Durch die Änderung des Wahlgesetzes seit der letzten Bundestagswahl hinsichtlich der Überhang- und Ausgleichsmandate könnte die Zahl der Abgeordneten von jetzt 709 sogar noch weiter steigen.

Der Bundestag hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • er wählt den Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten,
  • er bringt Gesetzentwürfe ein, berät darüber und verabschiedet sie,
  • er besitzt Kontrollfunktionen (z.B. Anfragen an die Regierung, Untersuchungsausschüsse).
  • Jeder Wähler hat zwei Stimmen.
  • Die Erststimme gilt dem Kandidaten im jeweiligen Wahlkreis.
  • Die letztlich für die Mandatsverteilung entscheidende Zweitstimme fällt der Landesliste einer Partei zu.
  • Der Wähler kann beide Stimmen unabhängig voneinander vergeben.
  • Die Stimmabgabe muss persönlich und geheim erfolgen.
  • Die Bundeswahlordnung verbietet ausdrücklich das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine.

Sobald die Kreiswahlvorschläge (Erststimme) für den Wahlkreis 213 Erding-Ebersberg und für die Landesliste (Zweitstimme) zugelassen sind, finden Sie diese unter: www.wahlen.bayern.de/bundestagswahlen/

Wahlberechtigte in Deutschland:  60,4 Millionen

davon in Bayern:  9,4 Millionen

In Forstinning sind ca. 2.900 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

Das sind

  • alle Deutschen,
  • die am Wahltag (26.09.2021) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten (= 26.06.2021) in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Auslandsdeutsche.

Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (gilt gleichzeitig als Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen) können im Internet unter www.bundeswahlleiter.de heruntergeladen werden.

Der Antrag muss bis zum 05.09.2021 bei der letzten Heimatgemeinde in Deutschland eingehen.

Sein Wahlrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Jeder Wahlberechtigte erhält bis 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung.

Sollten Sie bis dahin noch keine Benachrichtigung erhalten haben, können Sie sich telefonisch unter 08121/9309-14 oder -15 und am Wahlsonntag ab 08:00 Uhr unter 08121/48430 erkundigen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und wo sich Ihr Abstimmungsraum befindet.

Wer sich zwischen 16.08. und dem 05.09. 2021 in Forstinning mit Hauptwohnsitz anmeldet, kann auf Antrag bis 05.09, in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Das Wählerverzeichnis wird von 06.09.2017 bis 10.09.2021 während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 02 und 03 für alle Wahlberechtigten zur Einsicht bereitgehalten.

Wer im Wählerverzeichnis nicht eingetragen ist, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will sein Stimmrecht nicht ausüben zu können.

Dies kann persönlich oder schriftlich im Rathaus, Zimmer 02 und 03 erfolgen.

Die Einspruchsfrist endet am Freitag, den 10.09.2021, 12:00 Uhr

Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (Folgt)

Es wurden 3 allgemeine Wahlbezirke für die Urnenwahl und 2 Wahlbezirke für die Briefwahl gebildet.

Die Wahlbezirke 001 – 003 sowie die Briefwahlvorstände (011 + 012) und die Gemeindewahlleitung sind in der Georg-Kerschensteiner-Grundschule, Aicher Str. 1 in Forstinning untergebracht und barrierefrei zu erreichen.

Die Abstimmung dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr

Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen und dem Wahlvorstand seine Arbeit zu erleichtern, bitten wir Sie, Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und unbedingt Ihren Pass oder Personalausweis zur Abstimmung mitzubringen.

Eine stimmberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten. Der Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens.

Wer Briefwahlunterlagen für nahe Familienangehörige in Empfang nehmen will, muss eine schriftliche Vollmacht nachweisen.

Nachfolgend können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 26.09.2021 online beantragen:

Beantragung Wahlschein

Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können jedoch nur bis Freitag, den 24.09.2021, 18:00 Uhr bei der Gemeinde Forstinning, Mühldorfer Str. 4, Zimmer 02 und 03, schriftlich oder persönlich, nicht aber telefonisch beantragt werden.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn ohne Verschulden die Antrags- oder Einspruchsfrist versäumt wurde, können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch am Wahltag, bis 15:00 Uhr beantragt werden. In diesem Falle wenden Sie sich bitte an die Wahlleitung in der Georg-Kerschensteiner-Grundschule, Aicher Str. 1 in Forstinning, Tel. 08121/48430.

Der Briefwähler sollte darauf achten, dass sein Wahlbrief so rechtzeitig an die Gemeinde Forstinning zurückgesandt wird, dass dieser spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Er kann auch in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen oder persönlich angegeben werden.

Nach Schließung der Wahllokale, um 18.00 Uhr, wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Da die Ergebnisermittlung öffentlich ist, hat jedermann Zutritt zu den Wahllokalen, soweit dadurch der Ablauf nicht gestört wird.

Das Ergebnis können Sie zeitnah nach der Auszählung hier einsehen.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Schubert oder Frau Fürfanger, Tel. 08121/9309-14 oder -15, gerne zur Verfügung.