Förderrichtlinie "Energiewende und Klimaschutz" der Gemeinde Forstinning

Der Gemeinderat verabschiedete in seiner Sitzung am 25.04.2023 die Förderrichtlinie "Energiewende und Klimaschutz" der Gemeinde Forstinning. Die Richtlinie tritt mit Wirkung zum 01.05.2023 in Kraft und ist vorerst bis zum 31.12.2025 gültig.
Die Gemeinde behält sich vor, die Laufzeit und den Inhalt der Förderung jederzeit zu ändern.

Ziel der Gemeinde Forstinning ist es, die Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet anzuheben.
Als Sofortmaßnahme ist deshalb ein kommunales Förderprogramm mit einer gesamten Fördersumme von zunächst 40.000 € pro Jahr in Forstinning aufgelegt worden. Das Förderprogramm ist vorbehaltlich der Haushaltslage für vorerst 3 Jahre aufgelegt.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs der Förderanträge (Windhundprinzip).

Ein Antrag auf Förderung kann nur einmal je Maßnahme und/oder Antragsteller/in bewilligt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Gefördert werden Stecker-Photovoltaikanlagen (sog. Balkonmodule), Photovoltaikanlagen (auf Dachflächen) und Batteriespeicher.

Die Förderhöhe ist insgesamt für alle Fördermaßnahmen auf 1.500 € innerhalb von drei Jahren je Antragssteller/in und/oder Objekt begrenzt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Förderrichtlinie vom 25.04.2023.

Förderrichtlinie vom 25.04.2023

Antragsformular - Förderung Erneuerbare Energien


Die Haushaltsmittel für das Jahr 2024 für das kommunale Förderprogramm sind bewilligt. Daher können ab sofort wieder Anträge gestellt werden (Stand: 25.04.2024).

für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

die Gemeinde Forstinning - Bauverwaltung