Breitbandausbau 2014/2015

Der Freistaat Bayern möchte über das freigegebene Breitbandförderprogramm den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen der nächsten Generation (NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download fördern.

Die Gemeinde Forstinning will unter Nutzung dieses Förderprogramms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreiten schnellstmöglich umsetzen.

Anfang Juli 2014 wurde in Brüssel die neu vorgelegte Breitbandrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat von der EU-Kommission angenommen. In der Richtlinie wurden hierbei die Fördervoraussetzungen für die Kommunen wesentlich vereinfacht.

Die Gemeinde Forstinning wird die nächsten Schritte im Rahmen der Förderung einleiten und den Breitbandausbau weiterhin vorantreiben um auch für u.a. Aitersteinering, Siegstätt, Salzburg und Neupullach sowie den sogenannten "Mühlenbereich" eine akzeptable und zukunftssichere Lösung zu finden.

Sachstand zum 08.02.2018

Nach Rücksprache mit der Deutschen Telekom sind die Arbeiten soweit abgeschlossen. Lediglich die Einpflegearbeiten der Dokumentation in das System der Deutschen Telekom sind noch nicht abgeschlossen. Daher sind die Glasfaserprodukte nur in einzelnen Bereiche wie z.B. Hubertusstraße, Drosselweg oder Tilsiter Weg derzeit buchbar.

Ansprechpartner

Informationen erhalten Sie von unserem Ansprechpartner und Breitbandpaten Herrn Plank.
Weitere Informationen, u.a. Status im Förderverfahren 2014 finden Sie auf der Webseite Bayerisches Breitbandzentrum

Weitere Zeitliche Schiene

Nach der Vergabeentscheidung des Gemeinderates am 02.02.2016 kann die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages u.a. erst nach positiver Prüfung des Förderantrags erfolgen. Ab der Vertragsunterzeichnung ist der Breitbandanbieter verpflichtet innerhalb 12 Monate das ausgebaute Netz in Betrieb zu nehmen.

Erster Schritt in diesem Förderprogramm ist eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Breitband-Versorgung im Gemeindegebiet.

Die aus dieser Bestandsaufnahme erkennbaren Versorgungslücken werden dann zu einem auszubauenden vorläufigen Erschließungsgebiet zusammengefasst.

Das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme ist in der unter angefügten Karte "IST- Versorgung und vorläufiges Erschließungsgebiet" dargestellt.

Mit dieser Karte können nun die weiteren Schritte im Förderprogramm in die Wege geleitet werden.

Die Gemeinde Forstinning führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Höchstgeschwindigkeitsnetzen zur aktuellen IST-Versorgungssituation durch.

Die Bekanntmachung für die Markterkundung und weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite:

Breitbandausbau im Landkreis Ebersberg (Forstinning)

Die Gemeinde Forstinning hat im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogrammes nach Nr. 4.3 ff. BbR vom 20.08.2014 bis 06.10.2014 die Markterkundung durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung wird in  dem nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.

Breitbandausbau im Landkreis Ebersberg (Forstinning)

Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern Breitbandrichtlinie - BbR) Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR

Breitbandausbau im Landkreis Ebersberg (Forstinning)

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Gemeinde Forstinning definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

Bekanntmachung Auswahlverfahren Ergebnis

Der Förderbescheid der Gemeinde Forstinning wurde am 27.09.2016 durch Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder gemeinsam mit Finanzstaatssekretär Albert Füracker an Herrn Bürgermeister Ostermair in München übergeben.

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Forstinning entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Stellungnahme Kooperationsvertrag

Unterzeichnung Kooperationsvertrag am 09.08.2016