Fundsachen

Jeder der einen Gegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, dem Verlierer oder dem Eigentümer unverzüglich Anzeige zu machen. Ist der Empfangsberechtigte unbekannt, so ist der Fund dem örtlichen Fundamt bzw. Polizeidienststelle anzuzeigen.

Den Fundgegenstand kann im Rathaus abgeben werden. Gefundene Tiere werden in aller Regel dem Tierschutzverein im Landkreis Ebersberg (www.tierschutz-ebersberg.de) übergeben.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.